Privat versichert
Die Kostenübernahme durch die private Krankenkasse ist vom individuellen Versicherungsvertrag abhängig und sollte deshalb vor Aufnahme der Psychotherapie abgeklärt werden.
Beihilfeberechtigt
Die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund und Ländern (Beamtenversorgung) verläuft in aller Regel problemlos. Hierfür muss spätestens nach der fünften probatorischen Sitzung ein ausführlicher Antrag durch den Psychotherapeuten gestellt werden.
Selbstzahler
Als Selbstzahler können Sie ohne weitere Formalitäten das Psychotherapieangebot in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt keine Weitergabe von Patientendaten an die Krankenversicherung.
Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich versichert
Die Kosten für psychotherapeutischen Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen entsprechend der Psychotherapierichtlinien übernommen.