Skip to main content

Abrechnungsformen

Privat versichert

Die Kostenübernahme durch die private Krankenkasse ist vom individuellen Versicherungsvertrag abhängig und sollte deshalb vor Aufnahme der Psychotherapie abgeklärt werden.

Beihilfeberechtigt

Die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund und Ländern (Beamtenversorgung) verläuft in aller Regel problemlos. Hierfür muss spätestens nach der fünften probatorischen Sitzung ein ausführlicher Antrag durch den Psychotherapeuten gestellt werden.

Selbstzahler

Als Selbstzahler können Sie ohne weitere Formalitäten das Psychotherapieangebot in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt keine Weitergabe von Patientendaten an die Krankenversicherung.

Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich versichert

Die Kosten für psychotherapeutischen Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen entsprechend der Psychotherapierichtlinien übernommen.